Unsere Geschäftsbedingungen / AGB

Die Jungherz GmbH als Betreiber der Marke AppConfector (nachfolgend Provider genannt) erbringt sämtliche Dienstleistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und die Gesellschaft in Kenntnis davon Dienstleistungen erbringt.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Provider betreibt einen Verbund von Rechnern, die ständig an das Internet angebunden sind (Cloud Infrastruktur). Sie stellt diese daraus entstehende Leistungskapazität, in Form von digitalen Applikationen anderen Unternehmen für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf den Servern abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden.

§ 2 Vertragsänderungen

Der Provider ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Provider für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Provider verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

§ 3 Leistungen des Providers

a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes.

b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf der Cloud Infrastruktur darzustellen. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.

c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf der Infrastruktur abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen.

d) Der Provider stellt dem Kunden bzw. Vertriebspartner einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser seine digitalen Applikation bzw. die des zu betreuenden Kunden selbst über das Internet verwalten kann. Dieser Zugang ist mit einem Passwort geschützt. Das Passwort ist dem Provider nicht bekannt. Der Kunde / Vertriebspartner verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt dem Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.

e) Die bereitgestellten digitalen Applikationen können durch verfügbare Funktionsbausteine und Mietpakete erweitert werden. Je nach gewählten Mietpaket erweitern sich die zur verfügung stehenden Funktionsbausteine, der Funktionsumfang und dem damit verbundenen Leistungen in der Kundenbetreuung.

f) Über das kostenlos erhältliche Starter Paket erfolgt die Einblendung von Eigen- und Fremdwerbung innerhalb der digitalen Applikation sowie der Vorschauseite. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden. Die Abschaltung kann jederzeit durch den Erwerb oder Verlängerung eines höherwertigen Mietpaketes erfolgen. Ausgenommen sind hiervon Mietpakete bei dem die Einblendung von (nur Eigen-)Werbung expliziter Bestandteil ist.

§ 4 Leistungen des Kunden

a) Der Kunde wird für die Daten, die innerhalb der Applikation abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht innerhalb der Applikation gespeichert werden.

b) Für die in § 3 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus. Alle Entgelte verstehen sich exklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Der Kunde wird seine App nicht in einer externen Webseite durch Einbindung per Frame oder Iframe anzeigen. Ausgenommen sind hiervon abrufbare Vorschaubilder der jeweiligen App.

d) Anforderungen an eine erforderliche Impressumspflicht (oder der jeweils im Land gesetzlichen Pflicht) geht der Kunde verpflichtend nach.

e) Zur optional erhältlichen Veröffentlichung der mobilen Applikation in dem jeweiligen Store, stellt der Kunde bei Notwendigkeit oder gewählten Leistungspaket dem Provider einen zuvor registrierten Entwicklerzugang zur Verfügung.

§ 5 Dauer des Vertrages, Kündigung

a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet oder Bestellformular und wird je nach Leistungsbeschreibung mit der genannten Laufzeit geschlossen. Er setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Dienstleistung durch den Provider zustande. Erworbene Dienstleistungen mit gebundener Laufzeit sowie Mietpakete verlängern sich jeweils automatisch um den zuvor gebuchten Zeitraum.

b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere

  • ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
  • Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,
  • die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider,
  • eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
  • freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters eingestellt werden.
  • die Applikation keine nennenswerte Nutzung erfährt. (Gültigkeit für kostenloses Angebot)
  • ein Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.

c) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Provider frei, die Applikation des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggf. die Entsperrung einer Applikation berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von € 15,–. Sollte der Zahlungsverzug länger als 60 Tage andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.

d) Der Provider wird im Falle einer Kündigung alle auf der Applikation des Kunden vorhandenen Daten einschließlich des Kundenkontos, noch für einen Zeitraum von drei Monaten bereithalten. Mit Ablauf des Zeitraumes oder einer vorherigen schriftlichen Anweisung seitens des Kunden, erfolgt die Löschung sämtlichen Daten.

e) Bestehende und laufende Mietpakete können nur durch höherwertige Mietpakete ersetzt werden. In diesem Fall erfolgt eine Gutschrift auf die Restlaufzeit des bestehenden Mietpaketes.

f) Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt unter dem Gesichtspunkt der gewöhnlichen Nutzung. Bei überproportionaler Nutzung, sprich der Erzeugung eines erhöhten Netzverkehr innerhalb der Cloud Infrastruktur, behält sich der Provider weiter reichende Rechte vor. Neben der Pflicht zum Upgrade des betehenden Mietpakets kann, im Sinne alle anderen Kunden, eine temporäre Deaktivierung der jeweiligen Applikation folgen.

g) Vor Ablauf von Dienstleistungen mit gebundener Laufzeit sowie Mietpaketen wird der Kunde 25 Tage vorher per E-Mail informiert. Zeitgleich erfolgt ebenfalls die Rechnungsstellung für das darauf folgende Mietpaket (automatische Verlängerung). Je nach gewählte Zahlungsmethode findet eine automatische Abbuchung statt bzw. der Kunde wird aufgefordert diese zu tätigen.

h) Die Kündigung von Laufzeit gebundene Dienstleistungen sowie Mietpaketen kann jederzeit, jedoch nur spätestens vier Wochen vor Ablauf der ursprünglich gebuchten Leistung per E-Mail erfolgen.

i) Im Falle einer ausbleibende Verlängerung bzw. eines Zahlungsverzuges wird die betriebene App zum Ablaufdatum deaktiviert. Eine erneute Aktivierung ist im Anschluss jederzeit über den Erwerb des selbigen Mietpaketes möglich.

§ 6 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

Der Provider erbringt seine Leistungen im Übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden bei Vertragsschluss vor.

Widerrufsrecht

a) Beanstandungen senden Sie bitte an die Geschäftsführung des Providers. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Aktivierung einer Applikation zustande und wird für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen. Ein Klick auf den Link zur Bereitstellung der Applikation innerhalb der zugesandten Bestätigungsmail oder des Einrichtungsassistenten stellt die Annahmeerklärung dar.

Allgemeine Leistungsbedingungen

§ 1 Leistungen der Providers

a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand oder Verbrauch abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bzw. der Verbrauch bezeichnet werden.

§ 2 Rechte Dritter

a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte auf der bereitgestellten Applikation weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Applikationen, auf denen bedenklich erscheinende Inhalte publiziert werden, ohne weitere Ankündigung für den Zugriff über das Internet zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.

b) Unter keinen Umständen darf der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt auf dem gemieteten Applikationen anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Links zur Verfügung zu stellen, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen. Bei Verstößen behält sich der Provider das Recht vor, die Applikation ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen

§ 3 Applikations-Konfiguration

a) Der Provider räumt dem Kunden weitreichende Konfigurationsrechte auf der gemieteten Applikation ein. Die unterliegen jedoch der Begrenzung an Konfigurationsparameter innerhalb des Kundebereiches. Nur dem Kunden liegt das individuelle Passwort zum eigenen Kundenbereich und den gemieteten Applikationen vor, nicht aber dem Provider. Diesem ist es damit unmöglich, die vom Kunden gemietete Applikation zu verwalten, insofern diese Einstellungen in den erwähnten Bereich der Konfigurationsparameter fallen. *** Daher ist der Kunde im Rahmen seiner verfügbaren Konfigurationsparameter für die Verwaltung und Sicherheit seiner Applikation zuständig. *** Es ist seine Pflicht, sich konstant über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und diese selbständig zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Software, die die Provider zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.

b) Falls erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einfachen Konfigurationsänderungen mit, z.B. durch eine erneute Eingabe der Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme.

c) Der Kunde ist verpflichtet, seine Applikation so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Applikationen, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird. Insbesondere ist es Kunden untersagt, die Applikation für den direkten Versand von SPAM-Mails und DOS-Attacken zu verwenden oder offene Mail-Relays und andere Systeme auf der Applikation zu betreiben, über die SPAM-Mails und DOS-Attacken verbreitet werden können. Bei Verstößen behält sich der Provider das Recht vor, den Server ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

d) Zur Vermeidung von missbräuchlicher Nutzung sowie der Sicherstellung der Stabilität, werden hinterlegte Daten einem automatischen Prüfprozess unterzogen und gegebenfalls angepasst.

§ 4 Leistungszusagen

a) Der Provider sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung der Applikation Cloud Infrastruktur von 99,9% im Jahresmittel zu, soweit in der Leistungsbeschreibung keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Infrastruktur aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Sollte diese Erreichbarkeit unterschritten sein, zahlt der Provider eine Entschädigung, deren Höhe in einem getrennten Service-Level-Agreement vereinbart wird.

b) Der Provider nutzt Rechenzentren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. Je nach technische Erfordernisse kann eine Ausweitung erfolgen. Die Applikationen der Kunden sind in diesen Rechenzentren über eine komplexe Netzwerkinfrastruktur an das Internet angeschlossen. Der Datenverkehr wird über verschiedene aktive und passive Netzwerkkomponenten geleitet (u. a. Router, Switche), die jeweils nur eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Dadurch können die Datenverkehrskapazitäten für einzelne Applikationen an bestimmten Punkten limitiert sein und nicht der theoretisch maximal am Switch-Port verfügbaren Bandbreite entsprechen. Falls nicht anders vereinbart, kann der Provider keine Garantie für die Höhe der tatsächlich für die einzelne Applikation zur Verfügung stehenden Bandbreite übernehmen, sondern stellt Bandbreite nach technischer Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden zur Verfügung.

c) Kunden können die gemieteten Applikation für eine unüberschaubar große Anzahl an unterschiedlichen Anwendungen nutzen und dafür nach freiem Ermessen verschiedenste Nutzungsvarianten einsetzen. Dadurch ergeben sich viele Millionen unterschiedliche Konfigurationsmöglichkeiten für die Applikationen. Die schiere Vielfalt dieser Möglichkeiten macht es den Providern unmöglich, Garantien für die Einsatzfähigkeit und Kompatibilität der Server für eine bestimmte Einsatzform abzugeben.

d) Der Provider gewährleistet die vollständige Funktionsfähigkeit der bereitgestellten mobilen Applikationen nur unter vom Provider freigebenen mobilen Endgeräten. Eine detailierte und aktualiserte Übersicht aller untersützten Endgeräte ist dem betreffenden Punkt unter FAQ dieser Internetseite zu entnehmen. Der Provider ist fortwährend betrebt, die Verfügbarkeit weiterer Plattformen zu ermöglichen.

e) Im Fall einer gewählten Veröffentlichung der Applikation in den bekannten und angebotenen App Stores, ist der Provider bestrebt dies im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Erfolg zu bringen. Eine Garantie zu einer erfolgreichen Veröffentlichung kann aufgrund der vielfältigen Richtlinien der Store Betreiber allerdings nicht gewährt werden. Bei mehrfachen Ablehnungen der eingereichten Applikation seitens der Store Betreiber, können zusätzlichen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

f) Die bereitgestellten Webseiten, nativen bzw. hybriden Apps und sonstige Dienste werden nur im ausführbaren Code und ohne jegliche Dokumentation übergeben. Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen ist technisch nicht möglich.

g) Besteht über das gewählte Mietpaket die Möglichkeit zur Registrierung einer Domainadresse über den Provider, so gelten jeweils die Vergabe- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen dafür zuständigen Top-Level Domain Organisationen. Nach dem Auslaufen von den damit verbundenen Mietpaketen, können die vorherigen Vertragspartner auf Wunsch die zuvor registrierte Domaine gegen eine einmalige Bearbeitungspauschale in ihren Besitz übernehmen.

§ 5 Internetdomains

a) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.

b) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Dieser übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.

c) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Umgekehrt wird auch der Provider den Kunden informieren, wenn er aufgefordert werden sollte, die Domain des Kunden abzugeben. Der Provider ist in diesem Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 4.000,-) stellt.

d) Der Kunde stellt in jedem Fall den Provider von allen Schäden und Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, frei.

§ 6 Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Innerhalb der Bestandsdaten werden auch die Telefonnummern des Kunden gespeichert, um bei dringenden Nachfragen, zur Bestätigung von Bestellungen und für den allgemeinen Kundenkontakt eine schnelle Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

b) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als das der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf der Applikation gespeicherte Angebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

d) Die optional verfügbare Platzierung der Applikation über einen der App Stores, erfolgt grundsätzlich über die vom Kunden gelieferten Entwickler-Zugänge. Der Kunde erklärt sich in diesem Fall mit der Ausführung und dem zu diesem Zweck notwendigen Datenaustausch beider Unternehmen einverstanden.

§ 7 Auftragsverarbeitung (ehemals ADV Zusatz)

a) Insofern der Kunde mit Hilfe der in Anspruch genommenen Dienste personenbezogene Daten verarbeitet, die der DSGVO (wie im AV Zusatz definiert) unterliegen, so gelten neben den geltenden Nutzungbedingungen auch zeitgleich die Bedingungen des Auftragsverarbeitungsergänzungsdokuments. Durch Verweis verpflichten sich beide Parteien diese Bedingungen einzuhalten. Für die Zwecke der dem AV Zusatz beigefügten Standardvertragsklauseln gilt Ihre Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen automatisch und ohne gesonderte Unterzeichnung des AV Zusatzes.

b) Optional kann der Kunde jederzeit eine gesonderte elektronisch unterzeichnete Ausführung des verknüpften AV Zusatz per E-Mail anfordern.

§ 8 Haftungsbeschränkung

Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Leistungen der vom Provider abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von € 2.500.000,- beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten insbesondere nicht bei dem Provider zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§10 Urheberrechte

Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Softwareentwicklungen und individuelle Konfigurationen vornimmt, überträgt er dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Software und Konfigurationen im Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regelungen zum Internationalen Privatrecht.

b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, kann der Provider Klagen gegen den Kunden sowohl an dessen Wohn- oder Geschäftssitz wie auch in Dorsten/Deutschland erheben. Bei Klagen des Kunden sind die Gerichte in Dorsten/Deutschland ausschließlich zuständig.

§ 12 Sonstiges

a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.

c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn er anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wird.

d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

(Stand: 19. März 2020)